Rechtliches
Lizenzvereinbarung
Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für alle Softwarelösungen von SK Consulting.
Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen („KUNDE“ — sei es eine natürliche oder eine juristische Person) und SK Consulting S.A. („SKC“) für alle von SKC im Zusammenhang mit oder zur Durchführung dieser EULA erbrachten Dienstleistungen und bereitgestellte Software, einschließlich zugehöriger Medien, Dokumentation und Druckunterlagen (im Folgenden: die Lösung). Sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, gilt diese Vereinbarung für alle Softwarelösungen von SKC, einschließlich des Mediums, auf dem der KUNDE sie erhalten hat, sofern vorhanden. Sie gilt auch für alle Software-Aktualisierungen, Ergänzungen, cloudbasierten und Support-Dienstleistungen von SKC zu dieser Software, sofern nicht andere Bedingungen diese Gegenstände und Dienste regeln. In diesem Fall gelten diese Bedingungen.
DURCH INSTALLATION, HERUNTERLADEN, KAUF ODER NUTZUNG — IN IRGENDEINER WEISE UND FÜR IRGENDEINEN ZWECK — DER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN VON SKC ERKENNT DER KUNDE AN, DASS ER DIESE VEREINBARUNG GELESEN HAT, SIE VERSTEHT UND SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄRT. WENN DER KUNDE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMT, ERKENNT ER AN UND AKZEPTIERT ER, DASS ER NICHT BERECHTIGT IST, DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ZU NUTZEN UND/ODER ZUGANG ZU ERHALTEN ODER ANDERWEITIG ZU VERWENDEN, DA IN DIESEM FALL KEINE LIZENZ ERTEILT WURDE.
Gewährung der Lizenz
SKC räumt dem KUNDEN eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ein, auf von SKC entwickelte Software sowie die zugehörige Dokumentation zuzugreifen und diese zu nutzen, vorausgesetzt, der KUNDE erfüllt sämtliche Bedingungen dieser EULA.
Nutzungsbedingungen
Der KUNDE ist verantwortlich und haftet für Handlungen, Unterlassungen und entstandene Gebühren aller berechtigten Nutzer.
Die maximale Anzahl berechtigter Nutzer darf die Anzahl der erworbenen Benutzerabonnements — sofern anwendbar — gemäß dem Abonnement-Lizenzmodell nicht überschreiten.
Der KUNDE ist für alle durch unbefugten Zugriff auf sein Konto entstandenen Gebühren verantwortlich, es sei denn, der unbefugte Zugriff ist allein durch SKC verursacht. Stellt der KUNDE einen unbefugten Zugriff fest, ist SKC unverzüglich zu informieren, damit angemessene Maßnahmen ergriffen werden können. Der KUNDE wird technische, administrative und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen treffen, die angemessen sind, um die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der Daten von SKC und des KUNDEN zu wahren.
Der KUNDE ist für die ordnungsgemäße Konfiguration und Nutzung der bereitgestellten Dienste verantwortlich und ergreift eigene Maßnahmen zur angemessenen Sicherheit, zum Schutz und zur Sicherung der Inhalte, was u. a. den Einsatz von Verschlüsselung zum Schutz vor unbefugtem Zugriff und regelmäßige Archivierung einschließen kann. Sofern die Dienste keine Backup-Leistungen umfassen, empfiehlt SKC dem KUNDEN, eine aktuelle Kopie der Inhalte auf anderem Wege zu führen. Der KUNDE akzeptiert, dass keine Software fehlerfrei ist.
Vorbehalt von Rechten und Eigentum
Der KUNDE darf die Lösung weder ganz noch teilweise kopieren, ändern oder an Dritte übertragen, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Die Lösung enthält geistiges Eigentum von SKC. Daher darf der KUNDE das Softwarepaket / die Lösung weder ganz noch teilweise ändern und insbesondere kein Reverse Engineering betreiben, sie modifizieren, zerlegen, dekompilieren oder übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder den Zugangs-Quellcode abzuleiten, noch Dritte zur Vornahme der vorgenannten Handlungen ermächtigen.
Die hier gewährte Lizenz ist dem KUNDEN persönlich zugeordnet; jeder Versuch des KUNDEN, Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu übertragen, beendet diese Vereinbarung und ist unwirksam. Der KUNDE darf keine Unterlizenzen erteilen, die Lösung oder Teile davon nicht vermieten, verpachten, verleihen, weiterverkaufen oder verbreiten, insbesondere nicht, indem er die Lösung anderen über gemeinsamen Zugang zu einem einzelnen Rechner, ein Rechnernetz oder durch Weitergabe von Zugangsdaten einschließlich Benutzername und Passwort zugänglich macht. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
SKC behält sich daher das Recht vor, ein Ablaufdatum in die Lizenz zu integrieren, das sich automatisch verlängert, solange der KUNDE diese Vereinbarung einhält und Abonnementzahlungen nicht ausfallen. Im letzteren Fall behält sich SKC das Recht vor, die dem KUNDEN von SKC bereitgestellten Lizenzen zu deaktivieren. SKC behält sich das Recht vor, internetbasierte Dienste für den KUNDEN einzustellen oder nicht mehr über die Software verfügbar zu machen. Diese EULA gewährt dem KUNDEN keine Rechte an Marken oder Dienstleistungsmarken von SKC.
Der Kunde verpflichtet sich, das Softwarepaket / die Lösung nur für eigene Bedürfnisse zu nutzen. Er darf das Softwarepaket / die Lösung weder ganz noch teilweise in welcher Form auch immer anderen als seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen oder zugänglich machen.
Es ist ausdrücklich vereinbart, dass die von SKC gewährten Nutzungsrechte nicht übertragbar sind, auch nicht bei vollständiger oder teilweiser Unternehmensübertragung, Pachtverwaltung, Fusion oder sonstigen Vorgängen, nach denen die Rechte des Kunden auf einen Dritten übergehen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Softwarepaket / die Lösung weder ganz noch teilweise, die Gegenstand dieser Vereinbarung ist, noch hierzu konkurrierende Produkte zu entwickeln oder zu vermarkten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler, Mängel oder Probleme in Bezug auf das Softwarepaket / die Lösung ganz oder teilweise zu beheben, es sei denn, SKC hat dies ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Sofern nicht schriftlich anders zwischen den Parteien vereinbart, obliegt es dem vom Kunden benannten Projektmanager, das Softwarepaket / die Lösung zu installieren und vor der Ausrollung in die Umgebungen des Kunden — insbesondere, aber nicht ausschließlich, in die produktive Umgebung — auf ordnungsgemäße Funktion zu prüfen.
SKC haftet nicht für Verzögerungen, die durch die Nichtverfügbarkeit der vom Kunden bereitzustellenden Ausrüstung oder Personal verursacht werden.
Zusätzliche Leistungen auf Wunsch des Kunden unterliegen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Installation gilt als abgeschlossen, sobald das Softwarepaket / die Lösung in der Umgebung des Kunden installiert ist.
SKC unterliegt einer Obligation de moyens (Bemühenspflicht) unter Ausschluss jeder weiteren Haftungsgrundlage.
Einwilligung zur Datennutzung
Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass SKC und verbundene Unternehmen gemäß der einschlägigen Gesetzgebung Informationen erheben und nutzen dürfen, die im Rahmen der dem KUNDEN erbrachten Produktsupport-Dienstleistungen — sofern vorhanden — in Bezug auf die Software anfallen. SKC darf diese Informationen ausschließlich zur Verbesserung seiner Produkte oder zur Bereitstellung individueller Dienste oder Technologien für den KUNDEN verwenden und wird sie nicht in einer Form offenlegen, die den KUNDEN persönlich identifiziert.
Links zu Websites Dritter
SKC ist nicht verantwortlich für Inhalte von Websites oder Diensten Dritter, für Links in solchen Websites oder Diensten oder für Änderungen oder Aktualisierungen solcher Websites oder Dienste. SKC stellt diese Links und den Zugang zu Websites und Diensten Dritter dem KUNDEN lediglich aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit zur Verfügung; die Aufnahme eines Links oder Zugangs bedeutet keine Billigung durch SKC der jeweiligen Website oder Dienste.
Upgrades
Um Software zu nutzen, die als Upgrade gekennzeichnet ist, muss der KUNDE zunächst für die von SKC als upgradeberechtigt bezeichnete Software lizenziert sein. Nach Installation des Upgrades darf der KUNDE die ursprüngliche Software, die Grundlage für die Upgradeberechtigung war, nicht mehr nutzen, außer als Teil der upgegradeten Software.
Zahlung und Preise
Die Software wird nach einem Abonnement-Lizenzmodell lizenziert — Nach diesem Modell hat der KUNDE die Software monatlich für einen begrenzten Zeitraum lizenziert. Das monatliche Abonnement des KUNDEN verlängert sich automatisch, bis der KUNDE per eingeschriebenem Brief mit einer Mindestkündigungsfrist von drei Monaten die Änderung oder Beendigung mitteilt, sofern in einer anderen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Die monatliche Gebühr wird für alle abonnierten Benutzerlösungen vorausbezahlt bis zum letzten Tag des laufenden Monats und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsausfall endet die Lösung zum Ende des folgenden Monats.
SKC behält sich das Recht vor, Preise mit einer Frist von 3 Monaten zu ändern.
Kündigung
Unbeschadet weiterer Rechte kann SKC diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der KUNDE die Bedingungen dieser EULA nicht einhält. Im Falle einer solchen Kündigung durch SKC ist der KUNDE verpflichtet und verpflichtet sich, das Softwarepaket / die Lösung unverzüglich an SKC zurückzugeben, sämtliche Kopien der Software von den Systemen des KUNDEN zu entfernen, die Nutzung des Softwareprodukts einzustellen und das Softwareprodukt einschließlich aller gelieferten Dokumentation zu vernichten. Die Kündigung entbindet den KUNDEN nicht von Haftungen oder Verpflichtungen (z. B. angefallenen Gebühren), die noch zu erfüllen sind. Ein Verstoß des KUNDEN wird SKC irreparabel schaden, und SKC stehen neben den gesetzlichen Rechtsbehelfen einstweilige und/oder andere billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe zu.
Überprüfung der Einhaltung
SKC ist berechtigt, die Einhaltung zu überprüfen. Der KUNDE ist verpflichtet, Aufzeichnungen (einschließlich Kaufbelege) in Bezug auf die Software zu führen, die er unter dieser Vereinbarung nutzt. SKC hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung auf Kosten von SKC zu überprüfen. Der KUNDE erklärt sich einverstanden und verpflichtet sich, bei einer Compliance-Prüfung angemessen mitzuwirken.
Zur Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung beauftragt SKC einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt. Der Prüfvorgang erfolgt unter mindestens 30 Tagen Vorankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und in einer Weise, die Ihren Betrieb nicht unangemessen stört. SKC und der Prüfer verwenden die bei der Einhaltungsprüfung gewonnenen Informationen nur zur Durchsetzung der Rechte von SKC und zur Feststellung, ob der KUNDE die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält.
Durch die Inanspruchnahme der oben beschriebenen Rechte und Verfahren verzichtet SKC nicht auf die Durchsetzung dieser Vereinbarung oder den Schutz seines geistigen Eigentums auf andere gesetzlich zulässige Weise. Ergibt die Prüfung eine unlizenzierte Nutzung, muss der KUNDE umgehend und verpflichtet sich, ausreichend Lizenzen zu bestellen, um die Nutzung des KUNDEN abzudecken. Wird erhebliche unlizenzierte Nutzung festgestellt, hat der KUNDE SKC die bei der Prüfung entstandenen Kosten zu erstatten und die erforderlichen Zusatzlizenzen innerhalb von 30 Tagen zum Einzelhandels-Einzelpreis zu erwerben.
Begrenzte Gewährleistung
SKC gewährleistet nicht, dass das Softwarepaket / die Lösung die Anforderungen des KUNDEN erfüllt oder dass es mit vom KUNDEN gewählter Hardware oder Software fehlerfrei, sicher und störungsfrei läuft. Daher lehnt SKC jede Haftung gemäß dieser EULA ab. Es obliegt dem KUNDEN zu prüfen, ob das Softwareprodukt seinen Anforderungen entspricht.
SKC garantiert weder einen unterbrechungsfreien Betrieb der Software noch die Freiheit von Fehlern oder die Behebung aller festgestellten Fehler/Mängel. Sämtliche Software und Dokumentation werden ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder gesetzlich) geliefert. SKC garantiert keine Eignung für einen bestimmten Zweck. SKC gewährleistet nicht, dass das Softwarepaket / die Lösung mit Updates oder Upgrades versehen wird oder dass solche bereitgestellt werden, es sei denn, in einer anderen Vereinbarung ist etwas anderes festgelegt.
Haftungsbeschränkung und Rechtsbehelfe
Ungeachtet etwaiger Schäden, die dem KUNDEN aus welchem Grund auch immer entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle hier genannten Schäden und alle direkten oder allgemeinen vertraglichen oder sonstigen Schäden), beschränkt sich die gesamte Haftung von SKC aus jeder Bestimmung dieser EULA und der ausschließliche Rechtsbehelf des KUNDEN (ausgenommen etwaige Reparatur- oder Ersatzleistungen von SKC bei Verletzung der begrenzten Gewährleistung) auf das Höhere aus dem tatsächlichen Schaden, den der KUNDE in angemessenem Vertrauen auf die Software erleidet, und dem Betrag von 3 tatsächlich vom KUNDEN gezahlten monatlichen Abonnementgebühren.
Mängel sind vom KUNDEN schriftlich SKC mitzuteilen. SKC behebt diese Mängel innerhalb einer mit dem KUNDEN schriftlich vereinbarten Frist. Mängel in von SKC entwickelter Software sind Störungen, die mindestens zweimal von SKC und dem KUNDEN reproduzierbar sind. Hierzu zählen nur Mängel, die als Entwicklungsmängel einzuordnen sind und nicht auf vom KUNDEN speziell angeforderten Funktionen beruhen. Wird ein Mangel innerhalb der zwischen SKC und dem KUNDEN vereinbarten Frist nicht behoben und werden darüber hinaus zwei weitere Versuche mit vereinbarten Fristen ohne positives Ergebnis unternommen, kann der KUNDE ein anderes Unternehmen mit der Behebung der entsprechenden Mängel beauftragen.
Ausschluss beiläufiger, Folge- und bestimmter sonstiger Schäden
Im gesetzlich zulässigen Umfang haften weder SKC noch seine Lieferanten oder Partner unter keinen Umständen für besondere, beiläufige, strafende, mittelbare oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn oder Verlust vertraulicher oder sonstiger Informationen, aus Betriebsunterbrechung, Körperverletzung, Verlust der Privatsphäre, Nichterfüllung von Pflichten einschließlich von Treu und Glauben oder gebotener Sorgfalt, Fahrlässigkeit und jeden anderen Vermögens- oder sonstigen Verlust), die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software, der Erbringung oder Nichterbringung von Support oder anderen Diensten, Informationen, Software und zugehörigen Inhalten über die Software oder anderweitig aus der Nutzung der Software ergeben oder sonst im Zusammenhang mit einer Bestimmung dieser EULA stehen, auch bei Verschulden, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falschen Angaben, verschärfter Haftung, Vertragsbruch oder Gewährleistungsbruch von SKC oder einem Lieferanten/Partner, und selbst wenn SKC oder ein Lieferant/Partner auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Folglich haftet SKC nur für den Ersatz angemessen vorhersehbarer unmittelbarer Schäden, und zwar soweit der unter dieser Vereinbarung zu ersetzende Schaden kausal auf grober Fahrlässigkeit seitens SKC beruht.
Vollständige Vereinbarung; Salvatorische Klausel
Diese EULA (einschließlich aller Anhänge oder Änderungen dieser EULA, die der Software beiliegen) ist die gesamte Vereinbarung zwischen KUNDE und SKC in Bezug auf die Software und die Support-Dienstleistungen (sofern vorhanden) und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Darstellungen in Bezug auf die Software oder andere Gegenstände, die von dieser EULA erfasst werden. Soweit Bestimmungen von Richtlinien oder Programmen von SKC für Support-Dienstleistungen mit den Bedingungen dieser EULA in Konflikt stehen, haben die Bedingungen dieser EULA Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieser EULA nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.
Verzicht
Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung für die Zukunft dar, es sei denn, der Verzicht sieht dies ausdrücklich vor.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Fehlt eine gütliche Einigung, unterliegen Streitigkeiten zwischen den Parteien über den Abschluss, die Auslegung und/oder die Durchführung der vorliegenden Vereinbarung nach luxemburgischem Recht der Gerichtsbarkeit der Stadt Luxemburg.
SK Consulting S.A.
50, rue de Mühlenbach, L-2168 Luxembourg
info@skc.lu